Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eineVerwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind. In der Schweiz ist die SUISA und in Österreich unter anderem die AKM dafür zuständig.
VERGÜTUNGSSÄTZE FÜR KARNEVALISTISCHEN TANZ
Die GEMA hat informiert, dass die Vergütungssätze für die Nutzung des GEMA-Repertoires durch Narrenvereinigungen, Mitgliedsvereine und –verbände für das Training, Übungsstunden, Wettbewerbe und sonstige öffentliche Auftritte von Solisten, Tanzpaaren, Tanzgruppen, Tanzcorps, Majorette und sonstigen Gruppen des karnevalistischen Brauchtums neu vereinbart und zum 01.04.2019 neu strukturiert wurden.
Der neue Tarif sieht zunächst eine Jahrespauschalvergütung je Verein in Höhe von EUR 240,- netto (jährlich ansteigend um EUR 5,- netto bis zum 31.03.2025 vor. Unter Berücksichtigung der Leistungsschutzrechte der GVL (20%) ergibt sich derzeit eine Vergütung in Höhe von EUR 260 für das Jahr 2023.